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Verkehrsrecht

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Beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs für einen Unfallwagen kann der Geschädigte den vollen Schaden einschließlich der Mehrwertsteuer geltend machen.


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Kommt bei einem Wendemanöver zu einem Unfall, muss sich der Wendende grundsätzlich einen Großteil des Schadens zurechnen lassen.


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Fußgänger müssen sich auch bei einer grünen Ampel durch einen Seitenblick vergewissern, dass sie die Straße gefahrlos überqueren können.


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Ein Unfallgeschädigter hat nur dann einen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn er diesen auch wirklich benötigt.


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Ein Auto, das auf dem zugewiesenen Parkplatz steht, darf auch bei nicht erkennbarem Berechtigungsschein nicht abgeschleppt werden.


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Radfahrer sind nur dann zur Benutzung eines ausgeschilderten Radwegs verpflichtet, wenn dieser auch geeignet und verkehrssicher ist.


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Ein Autofahrer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er sich reflexartig zu seinem schreienden Kind umdreht.


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Ein Beifahrer kann die Haftpflichtversicherung des Fahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen.


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Das Jahr 2005 bringt zahlreiche Änderungen für die deutschen Autofahrer. Neben der Erhöhung der Kfz-Steuer, der Einführung der Lkw-Maut und Änderungen im Führerscheinrecht wird vor allem das Verkehrsrecht deutlich verschärft.


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Mit sieben Jahren haften Kinder auch für Schäden, die sie an einem geparkten Fahrzeug verursachen.


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