Im vorliegenden Fall wandte sich ein Facebooknutzer gegen die 30-tägige Sperrung seines Accounts und gegen die Löschung eines von ihm verfassten Beitrags auf dem sozialen Netzwerk. Er hatte in mindestens 100 Fällen unter verschiedenen Postings folgenden Satz kommentiert: „Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!“ Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die sofortige Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen. Der Kommentar ist als Hassrede einzustufen und verstößt damit gegen Facebooks Gemeinschaftsstandards.
Normen: Art. 5 GG