Eine Alkoholabhängigkeit kann zu einer eingeschränkten Willensbildung und damit zur Testierunfähigkeit führen. Das Bayerische Oberste Landesgericht erklärte nämlich auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens das Testament eines Alkoholikers für unwirksam. Dieser änderte seinen letzten Willen, nachdem er bereits wegen der aufgetretenen Symptome alkoholischer Bewusstseinstrübung betreut wurde.
Das Gericht kam daher zu der Überzeugung, dass eine eigene und freie Willensbildung nach der langjährigen Abhängigkeit nicht mehr anzunehmen ist. Die Tragweite seiner Entscheidung, so die Richter, sei dem Testierenden im Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht klar gewesen. Die Enterbung des über fünfzehn Jahre als Erbe vorgesehenen Halbbruders war somit nichtig.