Die Staatsanwaltschaft Fulda wirft den Angeklagten vor, gezielt unberechtigte Rechnungen und Mahnungen verschickt zu haben. Diese Vorgehensweise bewertete das OLG als banden- und gewerbsmäßigen Betrug. Obwohl die Opfer wussten, dass die Forderungen unberechtigt waren, liege dennoch ein Irrtum der Empfänger vor, so das OLG, da bei ihnen der Eindruck entstanden sei, dass die Angeklagten ihre Forderungen durchsetzen oder ihnen zumindest Schwierigkeiten bereiten könnten.