Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Reisevermittler für die auf seiner Website befindlichen falschen Angaben bezüglich der Reiseleistungen haftet, sofern er diese verschuldet hat. Ein genereller Haftungsausschluss für falsche Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzulässig. Trifft den Reisevermittler bezüglich der Falschangaben ein Verschulden, so muss er dem betroffenen Kunden den daraus entstandenen Schaden ersetzen.
Normen: UklaG § 1; BGB § 305c Abs. 2, § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1; HGB § 347